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Ratgeber · Ausgabe 2026

BetrSichV 2026: Was sich für Gerüstbauer wirklich ändert

Lesezeit: 6 min · Autor: Michael Kniess

Die Novelle der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zur Ausgabe 2026 schraubt an einer Stellschraube, die viele Betriebe unterschätzen: der lückenlosen Dokumentationspflicht. Wer hier nachlässig arbeitet, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern im Schadensfall die persönliche Haftung des Geschäftsführers.

1. Prüfdokumentation wird Pflicht-Beweis

Vor 2026 reichte oft ein Vermerk im Bautagebuch. Ab 2026 verlangen Aufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaften ein vollständiges Prüfprotokoll mit Datum, Prüfer, Befund und Freigabe — pro Gerüstabschnitt, pro Nutzungstag. Wer das nicht digital im Griff hat, verliert vor Gericht.

2. „Befähigte Person" wird neu definiert

Die TRBS 2121-1 konkretisiert, wer Gerüste freigeben darf. Bloße Berufserfahrung reicht nicht mehr — verlangt werden dokumentierte Schulung und Eignungsnachweis. Betriebe sollten ihre Freigeber-Liste jetzt überprüfen.

3. Sperrschein wird zur Pflicht-Reaktion

Wenn Fremdgewerke ein Gerüst manipulieren (Anker raus, Bordbretter weg, Beläge verändert), muss der Gerüstbauer aktiv handeln und das Gerüst sichtbar sperren plus schriftlich melden. Schweigen = Mithaftung.

4. Was du jetzt tun solltest

  • Digitale Prüfprotokoll-Vorlagen für Tablet/Smartphone einführen.
  • Freigeber-Liste aktualisieren, Eignungsnachweise nachholen.
  • Sperrschein-Vorlagen im Firmenfahrzeug bereithalten.
  • Mitarbeiter zur 2026er-Dokumentationspflicht schulen.

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